Veranstaltung: | 66. Mitgliederversammlung, digital |
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Tagesordnungspunkt: | 9.9.1 Satzung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | AK Binarität im fzs auflösen |
Beschlossen am: | 07.03.2021 |
Quotierung der Sitzungsleitung durch FINTA-Personen-Quote ersetzen
§
13(2) Satz 1
Aktuelle Fassung
Die Sitzungsleitung besteht aus mindestens 4 Personen und besteht mindestens zur
Hälfte aus Frauen.
geänderte Fassung
Begründung
Der fzs hat sich durch den Beschluss "Gegen jede Queerfeindlichkeit" (
https://www.fzs.de/2020/07/10/gegen-jede-queerfeindlichkeit/ ) klar gegen die
Hierarchisierung und Ungleichbehandlung von Diskriminierungserfahrungen
ausgesprochen. Die satzungsgemäße Frauenquote sorgt allerdings für eine
Priorisierung der Diskriminierungserfahrung von Frauen gegenüber der von inter,
nicht-binären, trans und agender Personen.
Auswirkung:
Durch die Erweiterung auf FINTA-Personen können Sitzungsleitungen zu Stande
kommen, denen keine Frau angehört bzw. bei denen weniger als die Hälfte der
Personen Frauen sind.