Veranstaltung: | 65. Mitgliederversammlung, außerordentlich & digital |
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Tagesordnungspunkt: | 8.1. Satzung |
Eingereicht durch: | Marvin Bielicki (Antidiskriminierungsbeauftragte:r) |
Status: | Abgelehnt (von der 64. MV) |
Beschlossen am: | 23.10.2020 |
Eingereicht: | 01.08.2020, 15:27 |
SÄ-A3: Sichtbarmachung ALLER marginalisierten, benachteiligten und diskriminierten Gruppen in allen Gremien
§
§ 4 Minderheitenschutz
Aktuelle Fassung
-
geänderte Fassung
(3) Bei der Besetzung aller Gremien und Positionen ist darauf zu achten, dass
marginalisierte, benachteiligte und diskriminierte Gruppen in besonderem Maße
berücksichtigt und repräsentiert werden.
Ändere (3) (Alt) in (4).
Begründung
Erläuterung zu der Änderung
Der neue Absatz soll dafür sorgen, dass tatsächlich alle und nicht nur
bestimmte Gruppierungen allgemein bei Besetzungen und Wahlen berücksichtigt
werden sollen. Das gilt für alle Gremien und Positionen wie den Vorstand, die
Ausschüsse, die Arbeitskreise und das Antidiskriminierungsteam.
Begründung
Die Gesellschaft besteht nicht nur aus einer Gruppe, sondern ist vielseitig,
soviel ist bekannt. Dennoch, würde ein Schluss von Gremien und
Entscheidungstreffer*innen auf die Gesellschaft gemacht werden, entstünde ein
völlig anderes Bild. Aus diesem Grund gibt es bereits in der Satzung zahlreiche
Regelungen, um den Zugang zu bestimmten Gremien für bestimmte Gruppen zu
vereinfachen. Es wird jedoch zu keinem Zeitpunkt möglich sein, tatsächlich
jede einzelne Gruppe zu benennen und für jede einzelne Gruppe rechtzeitig eine
eigene Norm zu formulieren. Für die Mehrheitsgesellschaft sind dafür weiterhin
zu viele Gruppen unsichtbar. Um den Grundsatz im Allgemeinen jedoch
festzuschreiben, soll diese Regelung eingeführt werden, um bereits im Grundsatz
marginalisierten, diskriminierten und strukturell benachteiligten Gruppen von
vornherein eine stärkere Berücksichtigung zu geben.
Änderungsanträge
- SÄ-A3-Ä1 (AStA Uni Frankfurt, Abgelehnt)
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