Veranstaltung: | Mitgliederversammlung |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 7. Inhaltliche Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschlossen am: | 04.08.2019 |
Basierend auf: | I-09: Strukturen gegen Diskriminierung an Hochschulen ausbauen |
Strukturen gegen Diskriminierung an Hochschulen ausbauen
Beschlusstext
Der fzs und seine Mitglieder setzen sich dafür ein, dass
in den Landeshochschulgesetzen nach Vorbild des österreichischen
Universitätsgesetzes (https://www.jusline.at/gesetz/univg/paragraf/42)ein
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen festgeschrieben werden soll, der sich
aus allen Statusgruppen der Hochschulen zusammensetzt. Neben dem
Gleichstellungsauftrag soll darin außerdem ein Antidiskriminierungsauftrag
aufgenommen werden, der die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz behandelten
Benachteiligungsgründe und die soziale Herkunft berücksichtigt. Bei der
Besetzung sollten von Benachteiligungen betroffene Personen besonders
berücksichtigt werden.
Die Erfüllung des Antidiskriminierungsauftrages soll analog zum
Gleichstellungsauftrag regelmäßig bewertet werden. Bei der Zuweisung von
staatlichen Mitteln soll die Erfüllung beider Aufträge berücksichtigt werden.
Weiterhin sollen nach dem Vorbild der bereits in den Landeshochschulgesetzen
vorgesehenen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auch
Antidiskriminierungsbeauftragte festgeschrieben werden, die die Hochschulen bei
der Erfüllung des oben genannten Antidiskriminierungsauftrags unterstützen.
Begründung
Die Studierendenvertretungen werden immer wieder von Studierenden, die
Erfahrungen mit Diskriminierung machen müssen, kontaktiert. Besonders im
Hinblick auf rassistische Vorfälle fällt es den Betroffenen häufig schwer,
die hierfür an der Hochschule zuständigen Stellen zu finden.
Gerade an der Universität Bamberg stellen wir fest, dass die Beauftragten
dezidiert bei rassistischer Diskriminierung keine angemessene Anlaufstelle
bieten können. Wir sehen an dieser Stelle dringenden Handlungsbedarf, da
Studierende, die auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
oder Ethnie Übergriffe erfahren, häufig Schwierigkeiten haben, konkrete
Zuständigkeiten in Erfahrung zu bringen und tatsächlich Unterstützung zu
bekommen.
An Hochschulen müssen deshalb Strukturen geschaffen werden, welche sich mit
Diskriminierung – besonders in Hinblick auf Rassismus – beschäftigen,
hierfür entsprechend ausgebildet sind und sensibilisieren.
Diese Strukturen haben das Ziel, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse
oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu
verhindern oder zu beseitigen.“1
1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz §1