Veranstaltung: | 65. Mitgliederversammlung, außerordentlich & digital |
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Tagesordnungspunkt: | 8.1. Satzung |
Eingereicht durch: | Daniel Janke (Studierendenvertretung Universität Würzburg) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 30.09.2020, 03:28 |
SÄ-A7: Verweisfehler korrigieren
§
50 Abs. 2
Aktuelle Fassung
§ 52 Abs. 2 gilt entsprechend.
geänderte Fassung
§ 51 Abs. 2 gilt entsprechend.
Begründung
Offensichtlich ist bei einer Änderung der Satzung (oder dem händischen
Abtippen) irgendwann einmal ein kleiner Fehler passiert. Aus dem Zusammenhang
ergibt sich, dass statt § 52 Abs. 2 wohl eher § 51 Abs. 2 gemeint war.
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