Änderungen von I-A3 zu I-A3NEU
Ursprüngliche Version: | I-A3 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.04.2020, 13:11 |
Neue Version: | I-A3NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 25.04.2020, 19:52 |
Titel
Antragstext
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und die vom fzs bereits mehrfach kritisierten Punkte aufzugreifen [1] [2] [3]. Nicht nur
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2. Studentische Beteiligung
(1) Die Probleme der studentischen Beteiligung sind strukturell bedingt. Die Agenturen können die Gutachtergruppe auf Studentischer Seite besetzen wie sie wollen. Dies führt dazu, dass bei kritischen Verfahren lieber irgendwelche Studierende genommen werden denen jegliche Vorkenntnisse fehlen und in keinster Weise demokratisch legitimiert sind.
Der fzs fordert, dass die studentischen Gutachter für jedes Akkreditierungsverfahren Mitglied im Studentischen Akkreditierungspool sein müssen [1]
(1)(2) Unabhängig von der gesetzlichen Lage beginnen die Probleme der
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(2)(3) Eine studentische Beteiligung ist zwar in der neuen MRVO enthalten, jedoch
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durch, wodurch die Studierenden vor Ort nicht befragt werden können. Auch ist es komplett willkürlich welche Studierende zur Vor-Ort Begehung eingeladen werden. Meist werden Studierende lediglich direkt von Professor*innen eingeladen. Hier muss es einen transparenten und demokratischen Prozess geben, denn die Studierenden vor Ort sind maßgeblich ausschlaggebend damit sich die Gutachter*innen ein vollumfassendes Bild für die Begutachtung machen können.
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verpflichtend durchzuführen ist.[Zeilenumbruch]
Der fzs fordert, dass die Studierende demokratisch legitimiert sind, die während der Vor-Ort Begehung Auskunft geben [2].
(4) Die aktuelle Besetzung der jeweiligen Gremien und die Aufteilung der Gutachter*innen spiegelt auch nicht das Hochschulwesen wider. Studierende sind der zentrale Bestandteil des Hochschulwesens. Dementsprechend muss sich dies auch im Akkreditierungswesens darstellen. Im Akkreditierungsrat ist es daher komplett obskur, dass die Studierenden mit zwei Vertreter*innen genauso viele stellen wie die internationalen Vertreter*innen und mit Abstand viel weniger als acht Vertreter*innen der Hochschulen. Dies sieht ähnlich bei der Begutachtung aus. Hier stehen zwei Professor*innen einem Studierenden gegenüber.
Der fzs fordert, dass die Studierenden paritätisch im Akkreditierungsrat und in der Gutachtergruppe vertreten sind [4].
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machen, wirkt auch die Zusammensetzung äußerst willkürlich [5]. Die
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Der fzs fordert den Akkreditierungsrat dazu auf, seiner Aufgabe nachzukommen und, die Zusammensetzung der Bündelverfahren kritischer zu überprüfen. Das heißt für die Hochschulen, dass anhand feststehender Kriterien, wie z.B. hoher Überschneidung bei Veranstaltungen der Studiengänge, großen Überlappungen in der Studierendenschaft etc., die Entscheidung für ein Bündelverfahren begründet werden muss.
4. Akkreditierungspflicht
Die Bundesländer haben meist die Musterrechtsverordnung ohne große Änderungen in Landesrecht überführt. Einige Bundesländer weichen jedoch von der Pflicht der Akkreditierung ab. Auch wenn der fzs das aktuelle Akkreditierungssystem kritisiert und die Mitbestimmung der Studierenden definitiv auszubauen ist, ist ein Mindestmaß an studentischer Beteiligung vorhanden. Diese ist wie bereits gefordert auszubauen und eine verpflichtende Akkreditierung deutschlandweit sicherzustellen.
Der fzs fordert, dass Akkreditierung von Studiengängen in allen Hochschulgesetzen der Länder verpflichtend ist.
4. Sicherstellung von Qualitätskultur durch demokratische Mitbestimmung
Studienreformen müssen demokratisch organisiert werden, was durch die Umsetzung des Studienakkreditierungsstaatsvertrags nicht unbedingt gewährleistet ist. Die Kultusminister*innenkonferenz sollte gemeinsam mit Studierendenvertretungen ein demokratischeres Verfahren zur Reformierung von Studiengängen erarbeiten.
Akkreditierung muss die selbstverständliche demokratische Beteiligung aller Gruppen sicherstellen und Qualitätskultur fördern.
Insbesondere Fachschaften und deren Studierendenvertretungen müssen frühzeitig und auf Augenhöhe an den Prozessen beteiligt sein. Akreditierungen ohne studentische Mitbestimmung sind fehlgeschlagen. Darüber hinaus erachten wir eine regelmäßige Evaluation und Anpassung von Studiengängen für unabdingbar. Externe Beteiligung und eine demokratische Qualitätskultur in den Hochschulen ist dafür ebenso essenziell.
Der fzs fordert, dass alle Hochschulen ihre Studiengänge regelmäßig evaluieren und anpassen. Die Prozesse dafür müssen demokratisch sein und mit allen Statusgruppen in einem demokratischen Verfahren entwickelt werden.
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Bezug auf Grundlagen-Vorlesungen, abgelehnt werden [6].
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3. Fürfür das Engagment in Gremien müssen nicht-männliche Professor*innen, (nicht-)wissenschaftliche Mitarbeitende und Studierende einen Ausgleich erhalten, da diese überproportional häufig in Gremientätigkeit gedrängt werden, wodurch die Zeit für das Studium bzw.die Forschung fehlt.
Zusätzlich fordert der fzs, den Begriffdass die Anforderungen an die Erfüllung der StudierendenBedürfnisse von „Studierenden in besonderen Lebenslagen offener zu denkenLebenslagen“ erhöht werden.[Leerzeichen]Dies gilt vor allem, aber nicht ausschließlich
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von Gutachter*innen genannt werden. [7].
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Fußnoten
[1] https://www.fzs.de/2017/10/19/stellungsnahme-zur-musterrechtsverordnung/
(2017): Stellungnahme zur Musterrechtsverordnung
„Es ist vollkommen unverständlich, warum der Hochschulrektorenkonferenz derartige Monopolstellung zugeschrieben wird. In Anbetracht der Tatsache, dass die HRK keine Vertretung der Hochschulen oder der Wissenschaft im Allgemeinen, sondern vielmehr ein Akteur in diesem Beriech und Vertretung der Hochschulleitungen ist, müssen wir uns fragen, wie die Legitimität der Gutachter*innen begründet werden wird.
Des Weiteren möchten wir anregen auch die Frage der Legitimation studentischer Gutachter*innen zu betrachten und ggf. auf Bundesebene legitimierten Vertretungen zu berücksichtigen.“
[2] https://www.fzs.de/2016/11/27/reformpapier-zur-neuausrichtung-des-akkreditierungswesens/ (2016): Reformpapier zur Neuausrichtung des Akkreditierungswesen
„Akkreditierungsverfahren dürfen die Studienreformprozesse in den Gremien vor Ort nicht ersetzen oder delegitimieren. Vielmehr müssen die demokratischen Hochschulgremien als aktiv gestaltende Akteure und die Beteiligung der Statusgruppen nachhaltig gestärkt werden. Bereits dort müssen sich Standards für ein gutes Studium durch die unmittelbar betroffenen Student*innen durchsetzen lassen. Die Mehrzahl der Wissenschaftssubjekte sind die Student*innen. Sie benötigen direkte Gestaltungsmacht, um den gesetzten Standards in der Gestaltung ihrer Studiengänge Geltung zu verschaffen.“
[3] https://www.fzs.de/2018/08/15/demokratische-studienreform-ist-die-beste-qualitaetssicherung-2/
(2018): Demokratische Studienreform ist die beste Qualitätssicherung
[4] https://www.fzs.de/2017/10/19/stellungsnahme-zur-musterrechtsverordnung/
(2017): Stellungnahme zur Musterrechtsverordnung
„Kritikwürdig ist ebenfalls das auf Grund der weich formulierten Vorgaben die externe und vor allem die studentische Begutachtung minimiert werden könnte. Da jedoch das Potential eines Studiengangs durch Beratung externer Experten*innen der Hochschulleitung und den Programmverantwortlichen erst bewusst gemacht werden und diese Beratung durch externe studentische Gutachter*innen im Akkreditierungsprozess ein Gewinn für die Qualität der Studiengänge ist, muss eine höhere Beteiligung von studentischen Gutachter*innen an allen Prozessen der Qualitätssicherung und -entwicklung garantiert werden.“
Und
„Wir halten die Beteiligung von Studierenden an den Gutachter*innengruppen für äußerst relevant. Im Falle der Systemakkreditierung ist eine zahlenmäßig stärkere Beteiligung von Studierenden angemessen. Zum einen kann so zumindest versucht werden mehrere Fachkulturen in die studentische Bewertung eines Qualitätssicherungssystems einfließen zu lassen, zum anderen scheint uns der Einbezug nur einer einzigen studentischen Perspektive an dieser Stelle für ebenso unangemessen, wie die Beteiligung einer einzigen Lehrperspektive.“
[5] https://www.fzs.de/2017/10/19/stellungsnahme-zur-musterrechtsverordnung/
(2017): Stellungnahme zur Musterrechtsverordnung
„Die Erfahrung mit Bündeslakkreditierungen hat gezeigt, dass bei Verfahren mit bis zu zehn Studiengängen das Fächerspektrum zu breit für eine angemessen fachliche Beurteilung ist.“
[6] https://www.fzs.de/2016/11/27/reformpapier-zur-neuausrichtung-des-akkreditierungswesens/ (2016): Reformpapier zur Neuausrichtung des Akkreditierungswesens
„Da politische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Anforderungen und Rahmenbedingungen einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen sind, können auch Studienprogramme nicht statisch sein, son-dern müssen zwangsläufig ebenfalls einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen. Lehrende und Ler-nende vor Ort müssen daher über Lerninhalte und -ziele ständig im Dialog bleiben. Neben den fachinter-nen Gegebenheiten ist auch die Eingebundenheit des Faches in den Fachbereich, die Hochschule und den gesellschaftlichen Rahmen angemessen zu berücksichtigen.“
[7] https://www.fzs.de/2016/11/27/reformpapier-zur-neuausrichtung-des-akkreditierungswesens/
(2016): Reformpapier zur Neuausrichtung des Akkreditierungswesens
„Ebenso müssen alle Gutachter*innen für ihre Tätigkeit ausreichend fachlich qualifiziert sein. (…) Die Akkreditierung muss auf einheitlichen Standards beruhen, die den Student*innen eine gute Betreuung, soziale und geographische Mobilität, Vereinbarkeit mit der individuellen Lebensgestaltung und gesellschaftlichem Engagement sowie einen inhaltlich plausiblen und transparenten Studienaufbau garantieren. (…) Der fzs fordert des Weiteren, dass jedes Mitglied einer Gutachter*innengruppe zuvor ausreichend geschult werden soll, und empfiehlt daher regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Die Schulungen sollen in gemeinsamen Kursen stattfinden, um so auch die Hürden zwischen Student*innen, professoralen und weiteren Akteur*innen zu minimieren.“